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Eine Untervermietung spült regelmäßig Geld in die Kasse und lässt sich im Bedarfsfall kurzfristig kündigen. Denn: Die Mietdauer für Untermieter ist deutlich geringer als die des Hauptmieters. Dadurch kann der Hauptmieter seine Bürofläche bei Bedarf innerhalb kurzer Zeit erweitern, indem er dem Untermieter kurzfristig kündigt. Voraussetzung dafür ist jedoch eine entsprechende Klausel im Untermietervertrag.
Bevor der Hauptmieter einen Vertrag mit dem potenziellen Untermieter aufsetzt, muss er die Einwilligung des Vermieters einholen. Dieser darf den vorgeschlagenen Untermieter jedoch nur dann ablehnen, wenn er dafür einen triftigen Grund anführt. Ein möglicher Grund für eine Ablehnung wäre, dass durch den neuen Untermieter eine direkte Konkurrenzsituation mit einem anderen Mieter des Objektes entstünde. Das gilt jedoch nur dann, wenn dieser einen vertraglich festgelegten Wettbewerbsschutz genießt.