Courtage

Als Courtage wird in der Immobilienbranche eine Gebühr bezeichnet, die der Makler für seine Vermittlungsarbeit erhält. Das Honorar ist jedoch an den Erfolg geknüpft. Kommt trotz Bemühungen vonseiten des Maklers keine Vermittlung zustande, entfällt die Courtage.
 
Wie hoch die Courtage ausfällt, hängt von der Höhe des Kaufpreises ab. Drei bis sieben Prozent des tatsächlichen Verkaufspreises plus Mehrwertsteuer sind üblich. Gesetzliche Vorgaben zur Höhe der Courtage gibt es nicht. Doch wer trägt die Kosten?
 
Bei Immobilien für Wohnraum greift das sogenannte „Bestellerprinzip“. Dieses bestimmt, dass die Partei die Courtage bezahlt, die den Makler engagiert. Eine weitere Möglichkeit ist, dass sich Käufer und Verkäufer die Provisionskosten gerecht teilen.
 
Für Gewerbeobjekte gelten die Regelungen des Bestellerprinzips nicht. Es bleibt Verhandlungssache, welche der beiden Vertragsparteien die Courtage an den Makler zahlt. In der Regel bestimmen hier Angebot und Nachfrage die Verteilung: Ist das Angebot an Büroflächen größer als die Nachfrage, steht der Vermieter unter höherem Vermittlungsdruck. Er übernimmt in diesem Fall oftmals die Vermittlungsprovision. Herrscht auf dem lokalen Immobilienmarkt hingegen eine deutlich höhere Nachfrage als Büroflächen zur Verfügung stehen, liegt der Druck auf Mieterseite. Diese ist dann eher bereit, die Courtage im Gegenzug für die Vermittlung einer geeigneten Bürofläche zu zahlen.