Das gesetzliche Widerrufsrecht erlaubt es einem Kunden, einen bereits geschlossenen Vertrag innerhalb eines festgelegten Zeitraums aufzulösen. In der Regel beträgt diese Frist 14 Tage. Beim Abschluss eines Mietvertrags für Büro- oder Gewerbeflächen gilt dieses Recht nicht. Gültige Gewerbemietverträge räumen dem Mieter daher generell kein Widerrufsrecht ein - damit entfällt auch die Widerrufsfrist. Möchte ein Interessent von dem Mietvertrag zurücktreten, bevor er diesen unterschrieben hat, ist das hingegen problemlos möglich.