Flächendefinitionen

Wenn Sie Angebote für neue Büroräume erhalten, finden sich verschiedenste Angaben zur Flächengröße. Oftmals jedoch ist die Definition nicht angegeben. Früher war am geläufigsten die Bruttogrundfläche (BGF), die alle Konstruktionsflächen (z.B. Außenwände), Funktions- und Technikflächen (z.B. Fernmeldetechnik, Heizung), Verkehrsflächen (Flure, Teppiche etc., die vor allem zur Flucht und Rettung dienen) und Haupt-/Nebennutzflächen beinhaltet.

Zieht man von dieser Fläche die Konstruktionsflächen ab, erhält man die Nettogrundfläche (NGF). Die Nutzfläche hingegen umfasst Ihre Bürofläche zuzüglich aller Nebenflächen, wie zum Beispiel Sanitärräume. Fügt man dieser wiederum einige Verkehrsflächen (Ihre Flure, anteilige Eingangsbereiche etc.) hinzu, gelangt man zur Mietfläche.

Für den Büromieter ist die Flächengröße nach gif der informativste Wert. Hier werden alle Verkehrs-, Technik- und Konstruktionsflächen abgezogen. Daraus ergibt sich dann die sogenannte MF-G. Beim Vergleich von Angeboten sollte also der Büromieter darauf achten, dass sich die Büromiete auf die MF-G bezieht, ansonsten werden alle oben genannten Nebenflächen sozusagen mit bezahlt.