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Nicht alle Unternehmen müssen sich im Handelsregister eintragen lassen. Verpflichtend ist der Eintrag jedoch beim Einzelkaufmann, der Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie Offenen Handelsgesellschaften.
Durch die Einsicht in das Handelsregister stellen Makler bei der Vermittlung von Büroräumen sowie Lagerhallen sicher, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer bzw. deren Vertreter berechtigt sind, die Veräußerung bzw. den Kauf der Immobilie durchzuführen.