Wenn der Mietvertrag Sie langfristig an die Büroräume bindet, haben Sie dennoch eine Möglichkeit, sich zu verkleinern und eine neue Geldquelle zum Sprudeln zu bringen: über die Untervermietung der Leerflächen. In jedem Fall ist es sinnvoll, Ihren Vermieter mit ins Boot zu holen, der in der Regel auch kein Interesse daran hat, dass sichtbarer Leerstand im Gebäude vorhanden ist oder Mietzahlungen nicht mehr geleistet werden können. Außerdem benötigen Sie sein Einverständnis für eine Untervermietung, sonst kann er juristisch gegen Sie vorgehen. In der Regel signalisieren Vermieter jedoch Verhandlungsbereitschaft. Dann steht der Beauftragung eines Immobilienmaklers nichts mehr im Weg.
Missfällt Ihrem Vermieter Ihre Wahl und kann er dafür triftige Gründe vorlegen, müssen Sie sich nach einem anderen Kandidaten umschauen. Liegen keine schwerwiegenden Gründe für die Ablehnung des Untermieters vor, steht Ihnen nach §540 des Bürgerlichen Gesetzbuches jedoch ein Sonderkündigungsrecht zu.