Sind Sie sicher, dass Sie dieses Objekt aus Ihrer Merkliste entfernen möchten?
Ein bewusster Umgang mit Ressourcen spielt auch in der Geschäftswelt eine immer größere Rolle. Mit Hilfe der „Green Leases“ sorgen Vermieter neuerdings dafür, dass Unternehmen konkret formulierte Nachhaltigkeitsziele erreichen und das Büro so zum „Green Office“ avanciert.
Ob Dürreperioden, heftige Stürme oder steigende Temperaturen – der Klimawandel macht sich immer öfter bemerkbar. Umso wichtiger ist ein schnelles Umdenken im Umgang mit der Natur und den Ressourcen. Dieses Bewusstsein erreicht auch immer mehr Eigentümer von Gewerbeflächen. Mit Hilfe der sogenannten „Green Leases“ verpflichten sie ihre Mieter zu einem nachhaltigen und umweltfreundlichen Büroalltag. Doch was steckt genau hinter dem „Green Lease“?
Der „Green Lease“ – auf Deutsch „grüner Mietvertrag“ – ist ein Abschnitt im Mietvertrag einer Gewerbeimmobilie. Er verpflichtet den Mieter dazu, die zur Verfügung gestellten Büroflächen und Geschäftsräume nachhaltig zu nutzen. Diese Ziele schießen über die von der EU vorgeschriebenen Standards hinaus; der Eigentümer entschließt sich freiwillig dazu, seinem Mieter die zusätzlichen Vorgaben aufzubrummen.
Die „grünen“ Klauseln in den Mietverträgen betreffen entweder Ausstattung und Substanz der angemieteten Räume oder die Art der Büronutzung. Durch die gesetzten Ziele sollen die Unternehmen dazu angehalten werden, ihre Ökobilanz zu verbessern und Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen. Diese Verantwortung wird auch als „Corporate Social Responsibility“, kurz CSR, bezeichnet.
In Ländern wie Kanada, Australien, den USA und Großbritannien sind „Green Leases“ bereits eine gängige Methode, um Unternehmen Nachhaltigkeitsziele zu stecken. Auf dem deutschen Immobilienmarkt bilden diese zurzeit jedoch noch eine Ausnahme. Daher haben sich noch keine standardisierten Vertragsklauseln etabliert, die vom Gesetzgeber geprüft wurden. Die Nachhaltigkeitsziele müssen daher für jede Immobilie individuell formuliert werden.
Um Mietrecht und „grüne“ Vertragsklauseln in einem Mietvertrag rechtswirksam unter einen Hut zu bringen, bedarf es also etwas Aufwand und die Beratung eines juristischen Experten auf dem Bereich der Vermietung. Für eine erste Orientierung sorgt das „Kompetenzzentrum für Grüne Mietverträge“. Dort finden Sie mögliche Rahmenbedingungen für einen grünen Mietvertrag. Mögliche Vertragsklauseln sind demnach: