Erste Hilfe im Büro
29.06.2020

Erste Hilfe im Büro: So handeln Sie im Notfall richtig

Wenn im Büro ein Notfall eintritt, muss es manchmal sehr schnell gehen, um Leben zu retten. Damit Unternehmen die lückenlose Rettungskette gewährleisten, müssen Sie einige Vorkehrungen treffen.

Ob Verbrühungen, Knochenbrüche, Herz-Kreislauf-Probleme oder Vergiftung – Notfälle können auch im Büro in unterschiedlichsten Formen auftreten. Damit ein Unternehmen in solchen Situationen sofort handlungsfähig ist, müssen einige Vorkehrungen getroffen werden. Das schreibt auch der Gesetzgeber vor.

Gesetzliche Vorgaben für Soforthilfemaßnahmen am Arbeitsplatz

Generell gilt: Jeder Mensch ist vom Gesetz aus dazu verpflichtet, bei einem Notfall zu helfen. Jedoch nur insoweit er sich dabei nicht selbst in Gefahr bringt und es sein Wissen zulässt. Da die Versorgungskenntnisse eines Laien für eine ausreichende Erstversorgung oftmals nicht ausreichen, sind Unternehmen dazu verpflichtet, einige Angestellten in Erste-Hilfe-Maßnahmen zu schulen. Diese Mitarbeiter müssen ihre Kenntnisse im Rahmen von Weiterbildungen regelmäßig auffrischen und erweitern. 

Wie viele Ersthelfer ein Büro vorweisen muss, hängt unter anderem von der Anzahl der Mitarbeiter, aber auch von der Gefahrenlage der Arbeitsstätte ab. 
 
  • Die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen zum Mitarbeiterschutz definieren unter anderen das Arbeitsschutzgesetz in den Paragraphen §3 bis §10 sowie die Arbeitsstättenverordnung.
Wichtigste Voraussetzung, um Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten zu können, ist jedoch ein vorschriftsmäßig zusammengestelltes medizinisches Equipment.​

 

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Erste Hilfe Ausstattung im Büro
(Quelle: istock.com/photka)

Wichtiges Equipment für die Notfallversorgung

Mindestens ein Verbandkasten muss in jedem Büro vorhanden sein. Wer sein Unternehmen mit einem Erste-Hilfe-Koffer bestückt, muss jedoch nicht mühsam nach den wichtigsten Utensilien forschen. Auch hier gibt es Gesetzvorgaben und bereits fertig zusammengestellte Verbandskästen. Hierbei unterscheidet man zwischen: 
 
Der große Betriebsverbandskasten enthält dieselben Materialien wie der kleine, weist lediglich die doppelte Menge davon auf.

Die Verbandskästen beinhalten beispielsweise Kompressen, Rettungsdecke, medizinische Handschuhe und Wundschnellverbände. Bei Unternehmen mit spezieller Gefährdungslage wie ein hohes Staubaufkommen, eine hohe Luftfeuchtigkeit oder viel Kundenverkehr kann auch ein Defibrillator ein sinnvoller Zusatz zum Erste-Hilfe-Equipment sein. Am besten lagern Sie dieses an einem schnell zugänglichen, trockenen Ort im Büro.

Vorgehen: Sofortmaßnahmen einleiten und auf den Rettungsdienst warten

Tritt ein Notfall ein, muss die Rettungskette sofort greifen und der ausgebildete Ersthelfer aktiv werden. Dieser verschafft sich einen ersten Eindruck der gesundheitlichen Konstitution des Verunglückten und alarmiert umgehend den Rettungsdienst. In Absprache mit diesem ergreift er dann die Versorgungsmaßnahmen, bis die Ärzte eintreffen und die medizinische Betreuung des erkrankten bzw. verunglückten Mitarbeiters übernehmen. 
 
  • Ein Plakat mit Bildern zu gängigen Erste-Hilfe-Maßnahmen wie die stabile Seitenlage oder der Mund-zu-Mund Beatmung sowie die Notrufnummern des Rettungsdienstes (112 oder 110) kann in Stresssituationen wertvolle, manchmal sogar lebensrettende Dienste leisten.

(Quellennachweis Headerbild: istock.com/Fokusiert)