Generell gilt: Jeder Mensch ist vom Gesetz aus dazu verpflichtet, bei einem Notfall zu helfen. Jedoch nur insoweit er sich dabei nicht selbst in Gefahr bringt und es sein Wissen zulässt. Da die Versorgungskenntnisse eines Laien für eine ausreichende Erstversorgung oftmals nicht ausreichen, sind Unternehmen dazu verpflichtet, einige Angestellten in Erste-Hilfe-Maßnahmen zu schulen. Diese Mitarbeiter müssen ihre Kenntnisse im Rahmen von Weiterbildungen regelmäßig auffrischen und erweitern.
Wie viele Ersthelfer ein Büro vorweisen muss, hängt unter anderem von der Anzahl der Mitarbeiter, aber auch von der Gefahrenlage der Arbeitsstätte ab.
- Die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen zum Mitarbeiterschutz definieren unter anderen das Arbeitsschutzgesetz in den Paragraphen §3 bis §10 sowie die Arbeitsstättenverordnung.
Wichtigste Voraussetzung, um Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten zu können, ist jedoch ein vorschriftsmäßig zusammengestelltes medizinisches Equipment.