Eine gesetzliche Regelung für das Mitbringen eines Haustieres zur Arbeit gibt es nicht. Der Arbeitgeber entscheidet, ob Hunde im Büro erwünscht sind. Er verfügt über das sogenannte „Hausrecht“. In hundefreundlichen Büros sollten jedoch klare Regeln herrschen, um Ärger mit den Kollegen und Unruhe zu vermeiden. Diese Vorgaben gelten für alle Hundebesitzer gleichermaßen (Gleichbehandlungsgrundsatz) und werden am besten schriftlich festgehalten.
Mögliche Punkte, die diese Vereinbarung klärt, sind:
- In welchen Räumen darf sich der Hund aufhalten?
- Wie viele Hunde dürfen gleichzeitig im Büro sein?
- Welche Voraussetzungen hinsichtlich des Charakters muss der Hund erfüllen?
Gelingt es trotz klarer Vorgaben nicht, dass alle Mitarbeiter ungestört ihrem Job nachgehen können, darf der Arbeitgeber die Hundeerlaubnis jederzeit zurückziehen.