20.01.2022

Wenn ein Job nicht reicht - So gehen Sie die Suche nach Nebenjobs richtig an

Manchmal reicht der Verdienst eines Jobs einfach nicht aus, um sich kostenintensive Wünsche zu erfüllen oder schlicht einen angenehmen Lebensstandard zu erreichen. Mit einem zusätzlichen Nebenjob sprudelt eine weitere Geldquelle. Doch bei der Wahl der Branche und beim Abstimmen der Arbeitszeiten gibt es einiges zu beachten.
 
Beim Blick auf den Rentenbescheid macht sich Frust breit und der Urlaub am Meer war dieses Jahr finanziell einfach nicht drin – wenn Ihr Verdienst Ihnen nicht das ermöglicht, was Sie sich an materiellen Dingen vom Leben erhoffen, können Sie an einigen Stellschrauben drehen, um sich finanziell besser aufzustellen. Ein Nebenjob bietet eine Möglichkeit, zusätzliches Geld einzunehmen. Damit Ihr Zweitjob Ihnen keinen Ärger mit der Chefetage Ihres regulären Arbeitsplatzes einbringt, sollten Sie jedoch einige steuer- und arbeitsrechtliche Fallstricke kennen.

Minijob als Zweitverdienst

Der Minijob bietet eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, den finanziellen Spielraum zu erweitern. Mit einem solchen Teilzeitjob stocken Sie Ihren Kontostand monatlich um bis zu 450 Euro auf. Der Vorteil: Anders als bei Nebenjobs, in denen Sie mehr Geld verdienen, müssen Sie bei dieser geringfügigen Beschäftigung weder Steuerabgaben noch Abgaben für die Renten- und Sozialversicherung einplanen. Doch aufgepasst. Überschreiten Sie diese 450-Euro-Grenze, beispielsweise weil Sie in mehreren Minijobs parallel arbeiten, werden Beiträge an die Sozialversicherungen fällig.

Nicht alles ist erlaubt

Wenn Sie sich nach einem Nebenjob umschauen, sollten Sie einige wichtige Regeln berücksichtigen, damit kein Interessenkonflikt mit Ihrem Hauptjob entsteht:

1. Die neue Beschäftigung dürfen Sie in keinem Unternehmen ausüben, das in direkter Konkurrenz zu dem Unternehmen Ihres Hauptarbeitgebers steht.
 
2. Falls in Ihrem Arbeitsvertrag eine sogenannten „Nebentätigkeitsklausel“ steht – diese hält fest, dass Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen müssen, wenn Sie einen zusätzlichen Job annehmen - sollten Sie Ihren Vorgesetzten vor Antritt des Nebenjobs von diesem in Kenntnis setzen. Holen Sie dessen Einwilligung nicht ein, droht eine Abmahnung oder gar eine Kündigung.
 
3. Der Nebenjob darf nicht Ihr Leistungsniveau oder Ihre Leistungsbereitschaft im Hauptjob beeinflussen. Wer als Kellner in einem Club die Nächte durchmacht, morgens unausgeschlafen bei der Arbeit erscheint und sich nicht richtig auf seine Aufgaben konzentrieren kann, riskiert Ärger mit dem Chef.

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Arbeitszeiten richtig managen

Nicht nur die Branche, auch die Arbeitszeiten dürfen nicht mit den Interessen Ihres regulären Arbeitgebers kollidieren. Das Arbeitszeitgesetz schreibt im §3 vor, dass Festangestellte maximal 48 Stunden in der Woche – also acht Stunden pro Werktag – arbeiten dürfen. Das gilt auch, wenn Sie zwei Tätigkeiten in Festanstellung nachgehen. Zwar dürfen Sie die Arbeitsstunden pro Tag auch mal auf bis zu 10 Stunden ausdehnen; geleistete Überstunden müssen aber innerhalb eines halben Jahres wieder abgebummelt werden.

Wenn Sie einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob antreten, müssen Sie also darauf achten, dass Sie mit den geleisteten Arbeitsstunden die wöchentlichen 48 Stunden nicht sprengen. Arbeiten Sie hingegen im Nebenjob als Freelancer, gelten die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes für Sie nicht.