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Der Minijob bietet eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, den finanziellen Spielraum zu erweitern. Mit einem solchen Teilzeitjob stocken Sie Ihren Kontostand monatlich um bis zu 450 Euro auf. Der Vorteil: Anders als bei Nebenjobs, in denen Sie mehr Geld verdienen, müssen Sie bei dieser geringfügigen Beschäftigung weder Steuerabgaben noch Abgaben für die Renten- und Sozialversicherung einplanen. Doch aufgepasst. Überschreiten Sie diese 450-Euro-Grenze, beispielsweise weil Sie in mehreren Minijobs parallel arbeiten, werden Beiträge an die Sozialversicherungen fällig.
Wenn Sie sich nach einem Nebenjob umschauen, sollten Sie einige wichtige Regeln berücksichtigen, damit kein Interessenkonflikt mit Ihrem Hauptjob entsteht:
Nicht nur die Branche, auch die Arbeitszeiten dürfen nicht mit den Interessen Ihres regulären Arbeitgebers kollidieren. Das Arbeitszeitgesetz schreibt im §3 vor, dass Festangestellte maximal 48 Stunden in der Woche – also acht Stunden pro Werktag – arbeiten dürfen. Das gilt auch, wenn Sie zwei Tätigkeiten in Festanstellung nachgehen. Zwar dürfen Sie die Arbeitsstunden pro Tag auch mal auf bis zu 10 Stunden ausdehnen; geleistete Überstunden müssen aber innerhalb eines halben Jahres wieder abgebummelt werden.