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Eine herrliche Vorstellung: Von der Weltreise aus den Vertrag mit dem Kunden im fernen Deutschland eintüten, während die Zehen im sonnenwarmen Sand bohren. Dank Internet, Webtools und mobilen Endgeräte wie Smartphone, Laptop und Tablet ist das in einigen Branchen möglich. Dieses ortsungebundene Arbeiten von irgendeinem Fleckchen auf der Welt aus bezeichnet man als „mobiles Arbeiten“.
In Abgrenzung zum Homeoffice, das an einen fest eingerichteten Arbeitsplatz beim Beschäftigten Zuhause gebunden ist, ermöglicht mobiles Arbeiten, dem Job in einem anderen Land oder von unterwegs aus nachzukommen. Von wo aus Sie arbeiten, ist also Ihre Sache. Sie müssen jedoch dabei einige Dinge sicherstellen, damit auch Ihr Vorgesetzter mit der Situation glücklich ist.
Anders als beim Homeoffice werden Mitarbeiter, die mobil arbeiten, nicht von der Arbeitsstättenverordnung geschützt. Das weniger konkrete Arbeitsschutzgesetz greift hier jedoch sehr wohl. Darüber hinaus gelten die Vorgaben des Arbeitszeitengesetzes (ArbZG). Diese bestimmen, wie lange und innerhalb welchen Zeitraums der Beschäftigte seinem Job nachkommen muss. Es begrenzt aber auch die Anzahl der Stunden auf einen Höchstsatz und regelt Ruhezeiten sowie Feiertagsarbeit.