Mann am Schreibtisch bei der Entscheidungsfindung

Energetische Sanierung in Bürogebäuden: Das bedeutet die Austauschpflicht von Heizungen für Eigentümer

Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Immobilienbesitzer dazu, veraltete Heizsysteme zu einem konkreten Zeitpunkt gegen ein neues auszutauschen. Wir sagen Ihnen, wann Sie Ihre Heizanlage in Rente schicken müssen und welche Förderungen Sie für den Einbau eines modernen Modells beantragen können.

Die Regierung zieht beim CO2-Ausstoß von Gebäuden die Zügel an. Diese sind laut des Umwelt Bundesamtes für 35 Prozent des Energieverbrauches und 30 Prozent der klimaschädlichen Emissionen in Deutschland verantwortlich. Um die gesteckten Klimaziele erreichen zu können, gilt seit 2020 das Gebäudeenergiegesetz. Dieses gibt unter anderem vor, dass Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen. Doch nicht bei allen Büro- und Geschäftsgebäuden ist der Austausch einer veralteten Anlage notwendig.

Austauschpflicht: Schluss für Öl- und Gasheizungen mit 30 Jahre alten Kesseln 
Das entsprechende Gesetz für die Austauschpflicht hält das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im §72 fest. Dieser sieht vor, dass Heizkessel, die Erdgas oder Erdöl verbrennen, und vor 1994 (Stand 2023) installiert worden sind, in diesem Jahr in Rente gehen müssen. Denn: Die veralteten Heizsysteme arbeiten nicht nur mit knapper werdenden fossilen Brennstoffen, sie verbrauchen auch sehr viel davon. Die CO2-Bilanz ist entsprechend düster. 

Herr Steinbach saniert aktuell selbst ein gewerbliches Gebäude von 1960 auf KfW-40-Standard und kennt sich daher mit der Thematik der energetischen Sanierung bestens aus.

Sami Steinbach, Vorstand Angermann Real Estate Advisory AG

Alter des Heizkessels ist entscheidend
Wenn Sie nicht sicher sind, wie lange Ihre Heizanlage bereits in Betrieb ist, hilft ein genauer Blick auf den Kessel Ihrer Öl- oder Gasheizung. Hier befindet sich in der Regel ein kleines Typenschild, auf dem das Jahr vermerkt ist, in dem der Kessel installiert worden ist. Wurde dieser vor 1994 (Stand 2023) eingebaut, gehören Sie zu den Eigentümern, die sich zeitnah um einen Heizungsaustausch bemühen müssen. Doch es gibt hiervon Ausnahmen.

Die Austauschpflicht greift nicht, wenn:

  • Ihr Heizsystem über eine Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik verfügt
  • Die Anlage eine Nennleistung unter 4kW oder mehr als 400kW erbringt

Die Bundesregierung bringt gegenwärtig ein neues Gesetz auf den Weg, welches vorsieht, dass Heizungen, die ab 2024 eingebaut werden, zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden sollen.

Förderungen durch die KfW-Bank und die BAFA
Der Ausbau des alten Heizkessels und die Installation eines neuen Modells verschlingt eine erhebliche Summe Geld. Doch nicht alles müssen Sie aus eigenen Mittel bezahlen. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen mit einem günstigen Kredit.

Bei Einzelmaßnahmen, wie dem Austausch der Heizungsanlage, ist hingegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Ihr Ansprechpartner für finanzielle Unterstützung. Je nach Steigerung des energetischen Niveaus erhalten Sie hier einen finanziellen Zuschuss.

Welches modernes Heizsystem das geeignetste für Ihr Büro- und Geschäftshaus ist, kann ein Experte am besten einschätzen. Ihr Schornsteinfeger oder Heizungsbauer berät Sie sicherlich gern zu dem Thema.