Allgemeine Geschäftsbedingungen Stuttgart

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot
Unsere Angebote erfolgen auf der Grundlage der uns vom Verkäufer/Vermieter bzw. Dritten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Unsere Angebote verstehen sich daher freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten.

2. Weitergabe von Informationen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung zahlt der Angebotsempfänger bei Abschluss des Hauptvertrages durch den Dritten an uns die Provision.

3. Vorkenntnis
Ist dem Angebotsempfänger die Verkäuflichkeit/Vermietbar- keit eines von uns nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich mitzuteilen.

4. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner
Die Firma ANGERMANN ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes oder des von uns benannten Mieters/Pächters und/oder Käufers zustande gekommen ist. Hierbei genügt ausdrücklich auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedin- gungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich äquivalent zu dem von uns angebotenen Geschäft ist oder in seinem wirt- schaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Gleiches gilt, wenn ein anderer als der ur- sprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird.

Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktritts- rechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

6. Provisionssätze
Die nachstehenden Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart und im Erfolgsfalle von Ihnen zu zahlen.

a) Vermietung und Verpachtung
Bei Abschluss eines Miet-/Pachtvertrages mit einer Lauf- zeit bis zu einschließlich 5 Jahren erhalten wir von Ihnen als Mieter/Pächter eine Provision in Höhe von 3 Nettomonats- mieten. Bei Laufzeiten von mehr als 5 Jahren erhalten wir von Ihnen als Mieter/Pächter eine Provision in Höhe von     4 Nettomonatsmieten. Bei Vereinbarung von Staffelmieten wird als Nettomiete die sich aus der Gesamtlaufzeit des Mietvertrages errechnete durchschnittliche monatliche Miet- zahlung in Ansatz gebracht, wobei Zuschüsse gleich welcher Art (z. B. mietfreie Zeiten, Bau- und/oder Umzugskosten- zuschüsse, etc.) bei der Ermittlung der durchschnittlichen monatlichen Mietzahlung unberücksichtigt bleiben.

b) Kauf
Bei Grundstückskäufen erhalten wir von Ihnen als Käufer von dem erzielten Gesamtkaufpreis und allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen eine Provision in Höhe von 5 %.

c) Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erhalten wir von Ihnen als Erbbaurechtserwerber vom Grundstücks- wert und dem Wert vorhandener Aufbauten und Gebäude eine Provision in Höhe von 5 %.

d) Überetraging von Gesellschaftsrechten
Bei der Übertragung von Gesellschaftsrechten erhalten wir von Ihnen als Erwerber eine Provision in Höhe von 5 % vom Vertragswert. Vertragswert im Sinne dieser Regelung ist der jeweilige Grundstückswert und der Wert vorhandener Auf- bauten und Gebäude.

e) An- und Verkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten erhalten wir von Ihnen als Erwerber eine Provision in Höhe von 1,5 % vom Gesamtkaufpreis und allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen.

Alle vorstehenden Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeit- lichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

8. Fälligkeit
Unser Provisionsanspruch wird fällig mit Abschluss des Haupt- vertrages und ist ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung zu zahlen. Im Verzugsfalle sind Ver- zugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz fäl- lig. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so verpflichten Sie sich hiermit, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisi- onsanspruches zu erteilen und uns auf erstes Verlangen hin eine einfache Vertragsabschrift zu überlassen.

9. Haftungsausschluss
Da die von uns gemachten Angaben auf Informationen Drit- ter, insbesondere Grundstückseigentümer oder Vermieter oder deren Vertreter beruhen, schließen wir eine Haftung für Richtig- und/oder Vollständigkeit dieser Angaben aus. In je- dem Fall haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch 3 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.

10. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Teile unserer allgemeinen Geschäftsbedin- gungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Landeshauptstadt Stuttgart.

 

Angermann Real Estate Advisory AG
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