Ein gesetzlich geregeltes Recht auf Urlaub, der über die vertraglich vereinbarten Urlaubstage hinausgeht, haben Sie in der Regel nicht. Das ist selbst dann der Fall, wenn der Arbeitsgeber Ihnen während dieser Zeit keinen Lohn zahlt. Ausnahmen bilden die Pflege eines Angehörigen, die Betreuung eines kranken Kindes, das jünger als 12 Jahre alt ist, sowie der Eintritt einer unverschuldeten Notsituation. Im Normalfall sind Sie also von der Gunst Ihres Arbeitgebers abhängig, ob Sie sich eine Auszeit von Ihrem Job genehmigen können oder nicht.
Am besten halten Sie alle Vereinbarungen rund um Gehalt, Dauer und mögliche Nebentätigkeiten während des Sonderurlaubs schriftlich fest. So entstehen keine Unsicherheiten und Sie können das Arbeitsverhältnis nach Ende des unbezahlten Urlaubs unbelastet wieder aufnehmen.