10.02.2022

Unbefristeter Urlaub für Angestellte – das sollten Sie wissen

Bevor Sie bei Ihrem Chef einen Antrag auf unbefristeten Urlaub einreichen, sollten Sie sich über ein paar Dinge im Klaren sein. Denn: Dauert die Zeit länger, in der Sie die Arbeit ruhen lassen, gilt es einige Klippen zu umschiffen.
 
Es gibt Lebensphasen, in denen man Zeit benötigt. Die Urlaubstage reichen oftmals nicht aus und ein geregeltes Arbeitsleben durchkreuzt die besten Pläne wie die Weltreise mit dem Verlobten, einen Bildungsurlaub in Silicon Valley oder eine verlängerte Elternzeit. Für diese Fälle können Sie Ihren Vorgesetzten um unbefristeten Urlaub bitten. Fest planen, können Sie mit diesem jedoch nicht.

Kein Recht auf unbefristeten Urlaub

Ein gesetzlich geregeltes Recht auf Urlaub, der über die vertraglich vereinbarten Urlaubstage hinausgeht, haben Sie in der Regel nicht. Das ist selbst dann der Fall, wenn der Arbeitsgeber Ihnen während dieser Zeit keinen Lohn zahlt. Ausnahmen bilden die Pflege eines Angehörigen, die Betreuung eines kranken Kindes, das jünger als 12 Jahre alt ist, sowie der Eintritt einer unverschuldeten Notsituation. Im Normalfall sind Sie also von der Gunst Ihres Arbeitgebers abhängig, ob Sie sich eine Auszeit von Ihrem Job genehmigen können oder nicht.
 
  • Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst haben als einzige Berufsgruppe ein Recht auf ein Sabbatical, also längeren Sonderurlaub.
Am besten halten Sie alle Vereinbarungen rund um Gehalt, Dauer und mögliche Nebentätigkeiten während des Sonderurlaubs schriftlich fest. So entstehen keine Unsicherheiten und Sie können das Arbeitsverhältnis nach Ende des unbezahlten Urlaubs unbelastet wieder aufnehmen.

Stolperfalle Sozialversicherung und Nebenjobs

Im Angestelltenverhältnis bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen die Abgaben an Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung. Nach Antritt des unbezahlten Urlaubs sind Sie noch für die folgenden vier Wochen abgesichert – danach müssen Sie sich selbstständig privat oder gesetzlich versichern. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um Ihren Versicherungsschutz, um später nicht in die Bredouille zu geraten.
 
Wenn Sie während des unbezahlten Urlaubs für einen anderen Arbeitgeber arbeiten wollen, sollten Sie bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber die Karten offen auf den Tisch legen. Andernfalls droht Ärger. Denn: Auch während eines unbezahlten Urlaubs müssen Sie sich an die sogenannten „Nebenleistungspflichten“ halten, die in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten sind. Dazu zählt auch das Wettbewerbsverbot.

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Zahlungsmodalitäten: Das bleibt vom Gehalt übrig

Mit dem Eintritt in den unbezahlten Urlaub enden die Gehaltszahlungen Ihres Arbeitgebers. Handelt es sich nur um einige Tage, können Sie Ihr abgespecktes Gehalt grob mit einer einfachen Faustformel ausrechnen: Multiplizieren Sie den Durchschnittlohn eines Tages mit den Arbeitstagen, die Sie unbezahlten Urlaub nehmen und ziehen Sie das Ergebnis von Ihrem monatlichen Gehalt ab. So wissen Sie rechtzeitig, wie viel Geld Sie für Ihren dreiwöchigen Bildungsurlaub in London ansparen müssen, um sich neben der Miete auch noch die Eintrittskarten für die vielen Sehenswürdigkeiten leisten zu können.